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Geldverkehrsrechnung

Gefragt am 06.05.2010
13:38 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4815

 

Mein Freund ist selbständig und seit etwa fünf Jahren laufen die Geschäfte nicht besonders gut. Am Ende des Jahres ist er meist bei 0 oder bewegt sich im Verlustbereich. Es ist ihm während dieser ganzen Zeit gelungen, sich mit seinem Gewerbe so über Wasser zu halten. Die private Lebensführung ist bisher sehr bescheiden ausgefallen, die angefallenen Kosten wurden größtenteils durch andere übernommen (Unterhaltsverzicht von mir, Essen von Mutti usw.) Nun hat sich die Situation nach einer längeren Krankheit geändert. Seit dem letzten Jahr hat er seine Preise erhöht und die Ausgaben konsequent gesenkt. Er kann sich sein Essen wieder selber kaufen und seine Kinder hin und wieder unterhalten. Jetzt hat er in der letzten Woche den Einkommensteuerbescheid des Jahres 2008 erhalten mit der Aufforderung für 2009 eine Geldverkehrsrechnung einzureichen und zu erklären, wie er sein Leben bestreitet. Nun sind ja diese ganzen privaten Zuwendungen gar nicht belegt. Er hat jetzt Angst, dass er irgendwie gegen das Recht verstossen hat. Muss er mit einer Prüfung für die Jahre davor rechnen? 2009 war seit langem das erste Jahr wo mal wieder ein kleiner Gewinn erwirtschaftet wurde und ein wenig übrig blieb. Welche Konsequenzen sind zu befürchten und wie sollte man jetzt am besten vorgehen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.05.2010
13:38 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 06.05.2010
13:51 Uhr

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Beantwortet am 06.05.2010 13:51 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4815

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Steuerrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank nochmals für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung des von Ihnen zur Prüfung überlassenen Vertrages sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:

Erste die Vorlage einer Geldverkehrsrechnung vielleicht wird es zunächst nicht beunruhigen, sofern nachgewiesen kann, vorher die Einnahmen kommen. Sofern die Einnahmen immer im Bereich von 0 lagen und aber dennoch eine ( wenn auch bescheidene) Lebensführung ohne Zuhilfenahme von staatlichen Mitteln ( Arbeitslosengeld 1 oder 2 ...



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