Bulgarische GmbH Steuerschulden - Einzug durch D Finanzamt?
Gefragt am 22.11.201012:22 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4342
Meine bulgarische GmbH hat noch Steuerschulden. Das dortige
Finanzamt droht mit der Aufnahme eines Amtshilfeverfahren.
Geht das? Kann wirklich das deutsche FA, das einziehen?
Es hat ja die GmbH die Steuerschulden, nicht der
Privatmann, oder kann der Geschäftsführer in Haftung genommen
werden.
Was wäre wenn die GmbH in Insolvenz geht?
12:22 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Steuerrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Ein solches Amtshilfeverfahren ist möglich und in solchen Fällen auch durchaus üblich. Da das bulgarische Finanzamt aufgrund ihres Wohnsitzes keine Vollstreckungsmöglichkeit hat, kann die deutsche Behörde um Amtshilfe ersucht werden.
In diesem Fall würde das Verfahren natürlich zunächst gegenüber der Gesellschaft also gegenüber der GmbH eingeleitet werden. Gem. § 43 GmbHG haftet der Gesellschafter aber auch unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich wenn er bei der Ausführung seiner Geschäftsführertätigkeit nicht die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hat walten lassen ...
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