§ 35 a ESTG
Gefragt am 18.04.201011:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4739
Sg D&H,
wir haben im Jahr 2008 unsere Wohnung renoviert.
Die Rechnung haben wir heute mit dem Datum 20.11.2008 erhalten. Die Steuererklärung 2008 und 2009 ist erfolgt.
Kann ich die in der Rechnung enthaltenen Lohnkosten mit diesem Rechnungsdatum auch 2010 in meiner Steuererklärung angeben oder muss die Rechnung auf das heutige Datum geändert werden.
mfg
Englert
11:14 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Steuerrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
Dies stellt grundsätzlich kein Problem dar. Da das Leistungsdatum (2008) und das Rechnungsdatum (2010) aber etwas sehr ungewöhnlich sind, würde ich auf eine Korrektur des Rechnungsdatums auf 2010 bestehen.
Aktuell ist das Rechnungsdatum nämlich falsch, da das Leistungsdatum zwar in 2008 liegt, das ordnungsgemäße Rechnungsdatum aber immer das Datum der Ausstellung, also 2010 beinhalten muss ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 29 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Steuerrecht" Jetzt eigene Frage stellen!