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Krankenversicherungspflicht für AG Vorstand nach Aufgabe Vorstandstätigkeit

Gefragt am 03.01.2015
15:44 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2150

 

Situation: Als Vorstand einer deutschen AG ist ein Arbeitnehmer nicht Sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall ist der AG Vorstand in der PKV und 47 Jahre alt. Bis zum 30 Lebensjahr war er in der GKV. Der AG Vorstand wird seine Tätigkeit aufgeben und hat nun folgende Optionen:

(A) Tätigkeit mit Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze. --> Er kann nicht zurück zur GKV und bleibt in der PKV
(B) Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze. -- > Er kann zurück zur GKV.
(C) Er geht keiner Tätigkeit nach

Fragen:
Szenario (A): Keine

Szenario (B): Muss er zurück zur GKV? Wenn er nicht zurück zur GKV wechselt verliert er künftige Rechte bezüglich eines Wechsels zur GKV? Also zum Beispiel wenn er wieder Vorstand wird/über der Versicherungspflichtgrenze verdient und danach wieder unter der Versicherungspflichtgrenze fällt? Kann er sich die Option zur Rückkehr in die PKV durch Umstellung des PKV Vertrags auf Anwartschaft offen halten?

Szenario (C): Gleiche Fragen wie für Szenario (B).

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.01.2015
15:44 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 03.01.2015
17:20 Uhr

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Beantwortet am 03.01.2015 17:20 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2150

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sozialversicherungsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn das Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, entsteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der GKV gemäß § 5 SGB V. Eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht, allerdings kann die Mitgliedschaft in der PKV neben der GKV erhalten bleiben (soweit die doppelten Beiträge gezahlt werden können) ...



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