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Rentenrecht

Gefragt am 25.04.2011
15:49 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4062

 

Als Späthausidler seit 1987 in Deutschland,habe ich im August 2005 Rentenantrag (Erwerbsminderungs) gestellt,es wurde in Deutschland abgelehnt.Aus Polen ist mir die Inwalidität Rente seit 2005 nach Verordnungen EWG.Nr.1408/71 und EWG.Nr.574/72 anerkant
Meine frage:Dürfte man mich unterschidlich behandelt,das ich nur aus Polen Renten Beziehen kann?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.04.2011
15:49 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 25.04.2011
18:31 Uhr

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Beantwortet am 25.04.2011 18:31 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4062

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sofern der Sachverhalt bei Antragstellung identisch war,darf normalerweise kein unterschiedliches Ergebnis herauskommen ...



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