Rentenrecht
Gefragt am 25.04.201115:49 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4255
Als Späthausidler seit 1987 in Deutschland,habe ich im August 2005 Rentenantrag (Erwerbsminderungs) gestellt,es wurde in Deutschland abgelehnt.Aus Polen ist mir die Inwalidität Rente seit 2005 nach Verordnungen EWG.Nr.1408/71 und EWG.Nr.574/72 anerkant
Meine frage:Dürfte man mich unterschidlich behandelt,das ich nur aus Polen Renten Beziehen kann?
15:49 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sofern der Sachverhalt bei Antragstellung identisch war,darf normalerweise kein unterschiedliches Ergebnis herauskommen ...
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