Rechte der Tochter
Gefragt am 15.11.201117:31 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4090
Hallo
Meine Tochter hat nach Lehre und Studium keinen Bock auf Arbeit.Sie möchte für den rest ihres Lebens nur noch Harz4 und im Alter von der Grundversorgung leben.
Frage;
Kann ich von meiner Rente und Vermögen von einer Behörde für obige Leistungen herangezogen werden?
Wer hat nach meinem Ableben Anspruch auf das Erbe, die Behörde oder meine Tochter?
17:31 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Sofern Ihre Tochter volljährig ist, hat sie nach Ihrer Schilderung schon mal keinen Unterhaltsanspruch.
Sollte ihre Tochter Hartz IV beziehen, kann das Amt sich diese Zahlungen grundsätzlich nicht über Umwege von ihnen über ihre Rente oder das Vermögen wiederholen.
Einen Anspruch auf Ihr Erbe haben grundsätzlich die Erben ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 23 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sozialrecht" Jetzt eigene Frage stellen!