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Rechte der Tochter

Gefragt am 15.11.2011
17:31 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4090

 

Hallo

Meine Tochter hat nach Lehre und Studium keinen Bock auf Arbeit.Sie möchte für den rest ihres Lebens nur noch Harz4 und im Alter von der Grundversorgung leben.

Frage;

Kann ich von meiner Rente und Vermögen von einer Behörde für obige Leistungen herangezogen werden?

Wer hat nach meinem Ableben Anspruch auf das Erbe, die Behörde oder meine Tochter?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.11.2011
17:31 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 15.11.2011
17:52 Uhr

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Beantwortet am 15.11.2011 17:52 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4090

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Sofern Ihre Tochter volljährig ist, hat sie nach Ihrer Schilderung schon mal keinen Unterhaltsanspruch.

Sollte ihre Tochter Hartz IV beziehen, kann das Amt sich diese Zahlungen grundsätzlich nicht über Umwege von ihnen über ihre Rente oder das Vermögen wiederholen.

Einen Anspruch auf Ihr Erbe haben grundsätzlich die Erben ...



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