Rahmenfrist
Gefragt am 13.10.201019:22 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4496
ALG I oder Hartz IV??
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bis 08/2006 arbeitete ich als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Vom 01.09.2006 bis 25.10.2006 befand ich mich in der
Orientierungsphase. Vom 26.10.2006 bis 31.10.2010 werde ich noch als Selbständiger tätig sein.
Ich muß nun aufgrund sinkender Einnahmen mein Gewerbe abmelden.
Nun meine Frage hinsichtlich der Rahmenfrist:
Steht mir noch Arbeitslosengeld I zu?
Für Ihre Bemühungen danke ich im voraus.
19:22 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Die genauen Voraussetzungen für den Anspruch auf ALG I sind im Gesetz und zwar in § 118 Abs. 3 SGB III geregelt. Danach müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein
a.)Arbeitslosigkeit
b.)Es muss eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen
c.) Die Anwartschaftszeit muss erfüllt sein
Eine Erfüllung der Anwartschaftszeit liegt vor, wenn innerhalb der Rahmenfrist mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gearbeitet worden ist.
Die Rahmenfrist ist in § 124 Abs ...
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