Hartz 4 und Wohneigentum
Gefragt am 17.12.200913:07 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4331
Hartz4 Empfänger (60 Jahre alt und 50% Invalidität) bekommt von seinem Bruder eine Eigentumswohnung geschenkt. Der Bruder Kauft für die schwester (Hartz4 Empfängerin) eine 50 qm Wohnung. Die Behörde(Hartz4) möchte die Leistungen zum Lebensunterhalt deswegen nicht mehr leisten, obwohl in 2006 eine Vereinbahrung getroffen wurde, dass im diesem Fall die Nebenkosten für die Wohnung und Lebenhaltungskosten durch Hartz4 bezahlt werden.
Was kann der Hartz 4 Empfänger dagegen unternehmen um die leistung vom hartz 4 zu bekommen?

13:07 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Grundsätzlich ist es so, dass Schenkungen das Vermögen des betreffenden Hatrz IV-Empfängers vermehren, sodass er dieses grundsätzlich auch angeben muss. Im Extremfall kann durch die Schenkung je nach Wert die Bedürftigkeit wegfallen und es werden keine Leistung nach dem ALG II mehr gezahlt.
Bei einem selbst bewohnten Eigenheim ist dies aber zum Glück anders. Sofern es sich um ein angemessenes Eigenheim handelt, darf dieses weiter bewohnt werden und muss grundsätzlich nicht veräußert werden ...
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