Berechnung der Zuzahlung bei Heimaufenthalt
Gefragt am 06.11.201016:22 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4562
Ich, 64 Jahre, Rentnerin, seit 10 Jahren in 2.Ehe verheiratet, habe eine Frage zu der Berechung des Betrages, den ich evtl. für den Pflegeheimaufenthalt meines kranken Mannes aufzubringen habe. Wird bei der Berechnung durch das Sozialamt auch Vermögen berücksichtigt, das ich nachweislich vor der Eheschließung geerbt habe. Ich habe keine Lebensversicherung etc. und das geerbte Geld sollte für meine Alterssicherung sein. Wir leben in Gütergemeinschaft.
16:22 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Verwandte in grader Linie sind einander verpflichtet, Unterhalt zu gewähren.
Unterhaltsberechtigt ist dabei aber nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Aus diesem Grund sind daher die Eltern für ihre Kinder und umgekehrt auch die Kinder für ihre Eltern (sog. Elternunterhalt) zum Unterhalt verpflichtet. Ebenso auch die Großeltern. Keine Unterhaltspflichten bestehen zwischen Geschwistern und Verschwägerten.
Grundsätzlich wird bei der Berechnung der Unterhaltsverpflichtung sämtliches Vermögen angerechnet.
Daher wird das Sozialamt auch jenes Vermögen heranziehen, welches Sie vor der Eheschließung geerbt haben ...
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