WONRECHT
Gefragt am 09.06.201623:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2570
Hallo, mein Lebensgefährte hat sein Elternhaus voe einigen Jahren überschrieben bekommen von seiner Mutter. Seine Mutter hat das Wohnrecht in der 1. Etage und wir Wohnen in der 2. Etage die eine eigenständige abgeschlossen Wohnung ist mit einer normalen Türe, in der sich der Sicherungskasten und der Zugang zum damals eingetragen Boden befindet. Hat sie das recht zu verlängen das unsere WOHNUNG immer zugänglich ist zum Sicherungskasten und zum Boden? Ist das noch ein gemeinsamer Boden wenn es nur der Durchgang durch unsere Wohnung gib ? Es bestehzt noch ein anderer Boden der für Sie ohne Probleme zu betreten ist ohne durch unsere Wohnung zu gehen. Ich bitte Sie dringend um Ihren rat , da es hier nur noch Theater von der Mutter gib, da wir unsere Wohnung wenn wir nicht hier sind abschliesen.
Mfg
23:42 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrte Fragestellerin,
das Recht Zugang zum Boden zu verlangen, hat die Mutter Ihres Lebensgefährten nur, wenn in dem Vertrag über das Wohnrecht ausdrücklich steht, dass dieser Boden auch von der Mutter genutzt werden kann bzw. ein gemeinsamer Boden sein soll ...
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