Sondernutzungsrecht für allgemeine KFZ-Stellplätze
Gefragt am 19.02.201109:19 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4949
Kurze Situation : Eigentumswohnungen mit 3 Wohneinheiten.2X Garage und ein Stellplatz. 3 allgemeine KFZ Stellplätze. Nun die Frage: Kann man eine feste Zuordnung und Kennzeichnung der vorhandenen allgemeinen KFZ Stellplätze zu den jeweiligen Sondereigentumen per Beschluss erreichen,und wie hoch muß die Beschlussfähigkeit sein.
Danke im vorraus
09:19 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Das WEG unterscheidet zwischen Vereinbarungen und Beschlüssen der Wohnungseigentümer. Im Gegensatz zu der Vereinbarung (§ 10 Abs.3 WEG) bedürfen die Beschlüsse der Wohnungseigentümer nicht der Eintragung ins Grundbuch, um gegen den Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümer Wirksamkeit zu entfalten. Wegen des Vertragscharakters können Vereinbarungen der Wohnungseigentümer nur einstimmig getroffen werden.
Das OLG München hat in einem Beschluss vom 21.02.2007 (AZ: 34 Wx 103/05) deutlich gemacht, dass die Wohnungseigentümer Sondernutzungsrechte (= Wohnungseigentümer zustehendes dauerndes alleiniges Recht zur Nutzung von Gegenständen des gemeinschaftlichen Eigentums unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer) am Gemeinschaftseigentum nur durch eine Vereinbarung einräumen können (vgl ...
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