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Sachschaden mit PKW

Gefragt am 15.06.2021
22:58 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

 

Guten Abend sehr geehrte Damen und Herren,
im winterlichen Februar ereignete sich folgender Schaden:
bei dem Versuch in die die Abfahrt zur gemeinschaftlichen Mietgarage einzufahren, rutschte mein PKW in das geschlossene Sektionaltor und führte zu Beschädigung. Diesen Schaden meldete ich taggleich dem zuständigen Hausverwalter, hinterließ meine Mobilnummer und verblieben damit, dass man sich wieder bei mir meldet. In den nächsten Wochen (ca. 10-12 Wochen) kam es zu keinem weiteren Kontakt. Kürzlich dann die Mitteilung, dass ich eine Sachbeschädigung an Mieteigentum begangen habe und demnächst die Kosten des neuen Tores errichten müsse.
Daraufhin stellte ich, per E-Mail, den Sachverhalt aus meiner Sicht dar. Es muss sich unter der Schneedecke Eis gebildet haben (für mich nicht ersichtlich), was letztendlich dazu führte, dass mein Pkw in das Tor rutschte. Da in den letzen 13 Jahren, die Schnee/Eis Beseitigung durch einen externen Dienstleister ( von der Vermieterpartei beauftragt) durchgeführt wurde, dies offensichtlich an besagten Wintertagen nicht erfolgte, bin ich davon ausgegangen, dass nicht ich den Schaden tragen müsse. Auch mein Fahrzeug wurde beschädigt, was ich für mich aber gedanklich als „ jeder trägt seinen Schaden selber“ verbucht hatte. In der Antwort hieß es dann, dass man bei dem Dienstleister nachfrage. Ich hätte zumindest eine Teilschuld, weil ich vorher die Beschaffenheit der Abfahrt zur Tiefgarage prüfen hätte müssen. Man wäre aber doch bemüht um eine gute Lösung.
Daraufhin habe ich die Konversation zunächst gestoppt um mir Beratung einzuholen. Noch ein paar Infos zur Situation an dem Tag des Schadens: Es lag Schnee auf der Abfahrt, im Normalfall kommt man ohne Probleme die Einfahrt hoch und runter bei Schneebedeckung (der Bodenbelag der Abfahrt ist leicht strukturiert/aufgeraut, für etwas mehr Haftung).
Da ich bis vor kurzem nichts von dem Hausverwalter zu dem Ablauf gehört hatte, ging ich davon aus, dass der Schaden nicht zu meinem Lasten fällt, auch mit Hinblick auf das versäumte Räumen/Streuen der Zufahrt. Weshalb ich den Schaden bis dato auch nicht bei meiner Versicherung gemeldet habe. Wie verfahre ich nun am besten weiter?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.06.2021
22:58 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 19.06.2021
08:31 Uhr

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Beantwortet am 19.06.2021 08:31 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Fragesteller,

eine Mitschuld trifft Sie tatsächlich schon, wenn Sie die Abfahrt nicht auf Glatteis geprüft haben, obwohl Ihnen aufgefallen ist, dass Schnee liegt.

Zudem hätten Sie am Unfallort Beweise dafür sammeln müssen, dass der Räum- und Streupflicht nicht ausreichend nachgekommen wurde ...



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