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Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung

Gefragt am 17.09.2009
13:26 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3871

 

Hallo,
mein Mann hatte am 20.11.2008 einen schweren Schlaganfall - erhielt
bis zum 07.09.2009 Krankentagegeld aus der privaten
KV. Jetzt bekommt er rückwirkend aus der gesetzlichen
Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeitsrente.
Muß er die Krankentagegelder zurückzahlen ?
Er ist seit 01.04.1987 selbstänidig - hatte ausser
Gewinne aus dem Gewerbebetrieb keine Einkünfte .
In den gesetzliche Rente hat der die Mindestbeiträge
eigenständig eingezahlt !
Freundliche Grüße
A.K.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.09.2009
13:26 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 17.09.2009
13:50 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 17.09.2009 13:50 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3871

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Zunächst könnte sich eine Rückzahlungspflicht aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Eine solche Rückzahlungsverpflichtung kann nämlich im Rahmen der Vertragsfreiheit für den Fall der rückwirkenden Bewilligung von einer Erwerbsunfähigkeitsrente,Unfallrente oder ähnlichen Leistungen durchaus vereinbart werden.

Daher sollten Sie bzw. Ihr Mann noch mal genau den Versicherungsvertrag auf eine solche Rückzahlungsklausel hin prüfen ...



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