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Einklagen von Forderung

Gefragt am 28.12.2009
10:00 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4139

 

Hallo,
ich wohne in Österreich und ich habe bei einem Vogelforum in Deutschland auf eine private Verkaufsanzeige mit Vogelkäfigen geantwortet und geschrieben das wir die Sachen nehmen würden.
Nun habe ich aber genau die Sachen geschenkt bekommen und habe dem Herrn geschrieben das ich nun seine Sachen doch nicht nehmen würde. Jetzt kam ein Brief von einem Anwalt das ich das zu bezahlen habe da das ein gültiger Kaufsvertrag wäre.
Muss ich die Sachen wirklich nehmen und bezahlen???
Mit freundlichen Grüssen
Marion

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.12.2009
10:00 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 28.12.2009
10:09 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 28.12.2009 10:09 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4139

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Ratsuchende,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Ein Kaufvertrag kommt nach deutschen Recht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, d.h. durch Angebot und Annahme, zustande.

Wenn der Verkäufer daher in dem Forum die Vogelkäfige zum Verkauf angeboten hat und Sie dieses Angebot angenommen haben, ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ...



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