Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis
Gefragt am 09.07.200920:00 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5251
mein freund ist seit 2000 in deutschland asyl aus irak geduldet ist vorbestraft wegen versuchte totschlag saß 4 jahre im knast damals hatte er freiwillige abschiebung geschrieben mit der bedinung halb strafe abzusitzen aber sass volle ab er arbeitet wir haben gemeinsam 2 kinder wo er die hälfte sorgerecht hat wir waren in ausländeramt mit urkunde von sorgerecht uns würde gesagt das er keine aufenthaltserlaubnis bekommen würde weil er vorbestraft ist und eine auswiesung bei ihm offen ist er sei straftätig geworden damals hatte er keine kinder dürfen sie ihn ausweisen aus deutschland hat er ein recht auf richtige aufenthaltserlaubnis was sollen wir tun danke voraus
20:00 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrte Ratsuchende,
Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich nach Ihrer Schilderung davon ausgehen muss, dass das Ausländeramt im Recht ist, also Ihr Freund voraussichtlich keine Aufenthaltserlaubnis wird bekommen können aufgrund seiner Vorstrafen.
Es ist nämlich so, dass Vorstrafen die Erteilung einer unbefristeter Aufenthaltserlaubnis verhindern können. Dies ist in § 9 AufenthG geregelt. Insoweit verweise ich auf § 9 Abs ...
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