Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"

Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis

Gefragt am 09.07.2009
20:00 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5251

 

mein freund ist seit 2000 in deutschland asyl aus irak geduldet ist vorbestraft wegen versuchte totschlag saß 4 jahre im knast damals hatte er freiwillige abschiebung geschrieben mit der bedinung halb strafe abzusitzen aber sass volle ab er arbeitet wir haben gemeinsam 2 kinder wo er die hälfte sorgerecht hat wir waren in ausländeramt mit urkunde von sorgerecht uns würde gesagt das er keine aufenthaltserlaubnis bekommen würde weil er vorbestraft ist und eine auswiesung bei ihm offen ist er sei straftätig geworden damals hatte er keine kinder dürfen sie ihn ausweisen aus deutschland hat er ein recht auf richtige aufenthaltserlaubnis was sollen wir tun danke voraus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.07.2009
20:00 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 09.07.2009
21:18 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 09.07.2009 21:18 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5251

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrte Ratsuchende,

Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich nach Ihrer Schilderung davon ausgehen muss, dass das Ausländeramt im Recht ist, also Ihr Freund voraussichtlich keine Aufenthaltserlaubnis wird bekommen können aufgrund seiner Vorstrafen.

Es ist nämlich so, dass Vorstrafen die Erteilung einer unbefristeter Aufenthaltserlaubnis verhindern können. Dies ist in § 9 AufenthG geregelt. Insoweit verweise ich auf § 9 Abs ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 8 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung