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Abgabe Eidesstattliche Versicherung

Gefragt am 02.07.2010
15:11 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4361 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag,

ich habe mit einem Unternehmen, welches durch eine Rechtsanwaltskanzlei vertreten wird, eine Ratenzahlung von 150 EUR vereinbart (Gesamtbetrag 1.200 EUR). Mein Verdienst lag bei 680 EUR netto. Ich wurde dann schwanger und wollte mit dem Unternehmen eine Ratenvereinbarung von 50 EUR mtl. vereinbaren. Dies wurde ohne Begründung abgelehnt. Es hiess einfach nur: "Das geht nicht". Da ich aber keine 150 EUR mehr bezahlen kann (ich bin mittlerweile im Mutterschutz und in 4 Wochen beginnt die Elternzeit) sondern nur 50 EUR hab ich dies dann einfach so gemacht. Als erstes kam dann die Kontopfändung. Da konnte ich jedoch Kontoschutz erwirken. Jetzt stand aber der Gerichtsvollzieher vor der Tür und verlangt, dass ich zu einem Termin im August die Eidesstattliche Versicherung abgeben muss. Das verstehe ich nicht. Muss ich das wirklich? Ich zahle doch 50 EUR mtl. weiter. Wie kann ich die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung verhindern?

Vielen Dank für Ihre Antwort

T.H.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.07.2010
15:11 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 02.07.2010
15:21 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 02.07.2010 15:21 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4361 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrte Ratsuchende ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nachfolgend möchte ich zu Ihren Fragen sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:


Es ist zwar aus logischen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar, dass die Gegenseite so verhält, leider muss ich Ihnen aber mitteilen,das hier leider ein Verstoß ihrerseits gegen Sie Ratenzahlungsvereinbarung vorliegt, so dass die Gegenseite ( das Vorliegen eines Vollstreckungstitels, wie etwa ein Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil vorausgesetzt) berechtigt ist, die Zwangsvollstreckung aufgrund der Verletzung der Ratenzahlungsvereinbarung gegen sie zu betreiben ...



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