Pfändungsbeschluss | frag-einen.com
30. November 2011

Pfändungsbeschluss

Guten Tag Seit 01.04.2009 werde ich vom Jugendamt auf Unterhalt und Unterhaltsrückstand gepfändet. Der Unterhalt 240,00Euro Der Unterhaltsrückstand 5678,00Euro 01.01.03-31.03.09 lt. Forderungsaufstellung. Anfang November habe ich per Lohnabrechnung zusammengerechnet was ich schon bezahlt habe und noch bezahlen müsste.Ich kam auf eine Summe von 399,50.Ich ließ darauf hin die Firma in der ich Arbeite gegenrechnen die aber auf die gleiche Summe kam. Daraufhin wollte ich noch eine Bestätigung vom Jugendamt haben.Die kamen auf eine Summe von 1347,50Euro.Darauf hin hat mein Arbeitgeber angerufen und wollten wissen wie die auf diese Summe kommen.In den 1347,00Euro sind die 399,50 endhalten.Dann kommt der Hammer die hatte noch ein nicht gezahlten Unterhalt vor der Zeit des Pfüb gefunden und seit 01.01.10 wurde der Unterhalt von 240,00Euro auf 272,00Euro angehoben.Beim Amtsgericht angerufen da sagte man mir das dürfen die nicht ohne neuen Pfüb. 1. Frage: Darf das Jugendamt mir die 32,00Euro überhaupt anrechnen.Der Arbeitgeber hat ja den Pfüb folgegeleistet und korrekt 240,00Euro überwiesen.Muss ich die Differenz trotzdem Bezahlen von der ich nichts wusste und eigendlich keinen einfluss drauf hatte? 2.Frage: Die Firma hat angefangen die 1347,50 zu bedienen und Lohn+Sonderzahlung überwiesen.Jetzt haben die mehr bekommen als im Pfüb angegeben ist.Kann ich das Geld vom Jugendamt zurückfordern?

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