Werbung Fassade
Gefragt am 15.11.201116:33 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5406
Sehr geehrte Rechtsanwälte!
Wir würden als Werbemassnahme gern Werbebanner an mehreren Balkonen eines Hauses an unserem Firmensitz in Köln befestigen. Uns ist bekannt, dass ein Eingriff in den optischen Gesamteindruck der Fassade eines Hauses der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Gibt es darüber hinaus noch örtliche Vorschriften bspw. nach Landesbauverordnung durch die Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen gestellt werden, die es zu beachten gilt?
Wie können wir das in Erfahrung bringen wie die örtlicen Bauvorschriften sich verhalten bzw wer ist hier dafür zuständig ist und welche Erlaubnis müssten wir uns besorgen müssten? Im voraus vielen Dank! MFG
16:33 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Nachbarschaftsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Sie haben vollkommen recht, dass grundsätzlich eine Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich ist, sofern es sich hier um eine optische Veränderung der Fassade, also sozusagen des Gemeinschaftseigentums handelt.
Die Frage ist zunächst, wie ein solcher Banner ausgestaltet ist. Sollte es sich beispielsweise um einen Stoffbanner handeln, könnte dieser einfach angebracht werden ( in baurechtlicher Hinsicht, die Zustimmung der Wohnungseigentümer ist trotzdem erforderlich) ...
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