Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Nachbarschaftsrecht"

Werbung Fassade

Gefragt am 15.11.2011
16:33 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5218

 

Sehr geehrte Rechtsanwälte!

Wir würden als Werbemassnahme gern Werbebanner an mehreren Balkonen eines Hauses an unserem Firmensitz in Köln befestigen. Uns ist bekannt, dass ein Eingriff in den optischen Gesamteindruck der Fassade eines Hauses der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Gibt es darüber hinaus noch örtliche Vorschriften bspw. nach Landesbauverordnung durch die Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen gestellt werden, die es zu beachten gilt?
Wie können wir das in Erfahrung bringen wie die örtlicen Bauvorschriften sich verhalten bzw wer ist hier dafür zuständig ist und welche Erlaubnis müssten wir uns besorgen müssten? Im voraus vielen Dank! MFG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.11.2011
16:33 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 15.11.2011
16:53 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 15.11.2011 16:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5218

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Nachbarschaftsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Sie haben vollkommen recht, dass grundsätzlich eine Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich ist, sofern es sich hier um eine optische Veränderung der Fassade, also sozusagen des Gemeinschaftseigentums handelt.

Die Frage ist zunächst, wie ein solcher Banner ausgestaltet ist. Sollte es sich beispielsweise um einen Stoffbanner handeln, könnte dieser einfach angebracht werden ( in baurechtlicher Hinsicht, die Zustimmung der Wohnungseigentümer ist trotzdem erforderlich) ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Nachbarschaftsrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 26 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Nachbarschaftsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung