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Sträucher/Zaun auf der Grundstücksgrenze

Gefragt am 07.10.2009
15:46 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8464

 

Hallo,
direkt auf der Grundstücksgrenze hat mein Nachbar vor Jahren Sträucher gepflanzt.
Jetzt wurde das Haus verkauft.
Der neue Eigentümer hat, zwecks Hundeháltung, einen 1,5 Mtr.
hohen Metallzaun angebracht, dies wieder direkt auf der Grundstücksgrenze. Dieser Metallzaun teilt jetzt mittig zwei ca. 1,5 Mtr. hohe Sträucher, sodass die eine hälfte der Sträucher hinter dem Zaun auf dem Nachbargrundstück steht, die andere hälfte vor dem Zaun auf meinem Grundstück.
Meine Fragen:
1. Ist dieser Metallzaun direkt auf der Grundstücksgrenze
zulässig ? Ist hier kein Mindestabstand einzuhalten ?
2. Darf ich den Teil der beiden Sträucher der auf meinem
Grundstück steht entfernen ?
3. Ich beabsichtige anstelle der sich auf meinem Grundstück
befindlichen Sträucherhälfte eine ca. 1,5 Mtr. hohe
Tujahecke anzupflanzen, ist hierfür die Genehmigung des
Nachbarn oder ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze
einzuhalten ?
Mit freundlichen Grüßen aus Baden-Württemberg

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.10.2009
15:46 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 07.10.2009
16:33 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 07.10.2009 16:33 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8464

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Nachbarschaftsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Zu 1. Ist dieser Metallzaun direkt auf der Grundstücksgrenze zulässig ? Ist hier kein Mindestabstand einzuhalten ?


Diese Frage beurteilt sich nach dem Nachbarschaftsgesetz Baden-Württemberg. Rich höher 1,5 Meter ist kein Grenzabstand einzuhaltenden. Somit ist die vom Nachbarn geplante Höhe des Grenzzaunes gerade noch zulässig.


Zu 2. Darf ich den Teil der beiden Sträucher der auf meinem Grundstück steht entfernen ?

Sofern ein Teil dieser Sträucher auf Ihrem Grundstück steht, sind Sie Eigentümer dieser Sträucher und dürfen diese als Eigentümer natürlich auch entfernen.

Sollten von Seiten des Nachbarn, also von dessen Grundstück, Sträucher über die Grundstücksgrenze zu Ihnen herüber hängen, so sind Sie letztlich befugt, diese Sträucher selber abzuschneiden ...



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