Zwei Mietparteien
Gefragt am 29.11.201411:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3845
Mein Sohn bewohnt mit seiner Lebensgefährtin und gemeinsamem Kind eine Mietwohnung. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben.
Die Parnerschaft hat sich getrennt, mein Sohn möchte aus der Wohnung auszziehen.
Kann mein Sohn für sich den Mietvertrag fristgerecht kündigen, auch wenn seine bisherige Partnerin den Mietvertrag nicht kündigen will?
11:02 Uhr
Antwort von Tobias Rösemeier (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auf Ihr Anliegen gehe ich wie folgt ein:
Sind beide im Mietvertrag als Mieter benannt und haben beide auch den Vertrag unterschrieben, so sind beide Mieter.
Keiner der Partner kann dann den Mietvertrag alleine kündigen.
Dies ist nur gemeinsam möglich.
Verweigert einer der Partner die Zustimmung zur Kündigung, so muss der auszugswillige Mieter zunächst förmlich die Mietergemeinschaft gegenüber dem Partner aufkündigen ...
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