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Wohnungsgeberbescheinigung Einzug in eine neue Wohnung

Gefragt am 18.11.2015
11:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2799

 

Wohnungsgeberbescheinigung Einzug in eine neue Wohnung

ich bin in eine neue Wohnung eingezogen und die Hausverwaltung hat mir bei Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung übergeben.

darin stand:
- die neue Wohnanschrift
- mein Einzugsdatum
- mein Name und
- als Wohnungsgeber die Adresse der Hausverwaltung mit Unterschrift

Das Bürgerbüro verlangt in der Bescheinigung zusätzlich den Namen und die Anschrift des Wohnungseigentümers.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung.
Die Hausverwaltung sagt: nach §19 Abs.3 müssen nur die o.g. Angaben vom Wohnungsgeber gemacht werden.
Wohnungsgeber sei die Hausverwaltung. Sie vertrete schließlich den Wohnungseigentümer, der im Übrigen nicht die Weitergabe seiner Anschrift wünscht.

Wer hat Recht?


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.11.2015
11:55 Uhr
 Stefan Steininger Stefan Steininger Beantwortet am 18.11.2015
12:15 Uhr

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Beantwortet am 18.11.2015 12:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2799

Antwort von Stefan Steininger (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grund der neuen Gesetzteslage besteht noch keine gesicherte Rechtsprechung.

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt ...



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