Untermietvertrag
Gefragt am 09.12.201115:35 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4224
Wir haben einen Untermietvertrag für ein Gewerbe abgeschlossen. Es besteht nun der Verdacht, dass der Hauptmieter seit einigen Monaten die Untermiete einbehält und seinerseits den Mietzins nicht erfüllt.
Wer ist gegenüber dem Untermieter auskunftspflichtig über die Verwendung des Unter-Mietzinses ? Bislang haben sich trotz mehrfacher Anfrage weder der Hauptmieter noch der Vermieter geäußert ?
Wäre dieser Sachverhalt ein Grund für die fristlose Kündigung des Untermietvertrages ?
Und wäre dieses Argument hinfällig, wenn der Hauptmieter nun im nachhinein die ausstehenden Mieten nachzahlt ?
Vielen Dank und
freundliche Grüße
Der Untermieter
15:35 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
1.Wer ist gegenüber dem Untermieter auskunftspflichtig über die Verwendung des Unter-Mietzinses ?
Nach der Rechtsprechung bestehen bei einem Untermietverhältnis grundsätzlich zwei ganz normale Mietverhältnisse. Einmal zwischen dem Untermieter und dem Mieter sowie zwischen dem (Haupt-)Mieter und dem Vermieter.
Selbstverständlich ist der (Haupt-)Mieter gegenüber dem Vermieter verpflichtet, den Mietzins zu zahlen. Ob er ber letztendlich die Mieter aus dem Untermietvertrag weiterleitet oder aus anderen Mitteln seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinem Vermieter erfüllt, ist nicht von Bedeutung.
Der Hauptmieter ist daher dem Untermieter gegenüber grundsätzlich nicht hinsichtlich der Verwendung des (Unter-)Mietzinses verpflichtet,es sei denn dieses wäre ausdrücklich zwischen dem Untermieter und dem Hauptmieter vertraglich vereinbart worden, was ich ihrer Schilderung so nicht entnehmen kann ...
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