Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"

Ungenehmigte Nutzung von Gewerberaum zu Wohnzwecken

Gefragt am 10.06.2015
18:31 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2928

 

Ich vermiete seit 23 Jahren 2 Eigentumswohnungen an Privatleute. Die Wohnungen befinden sich in einem Industriegewerbemischgebiet. Jetzt habe ich durch eine Anzeige eines Nachbarn erfahren, dass es sich bei den von mir seinerzeit teuer erstandenen Wohnungen um Gewerberaum handelt und gar keine baurechtliche Genehmigung für Wohnzwecke vorliegt. Das Bauamt hat bereits eine Besichtigung durchgeführt und beiden Mietparteien schriftlich eine Auszugsfrist von 3 bis 5 Monaten mitgeteilt. Kann bzw. muss ich den Mietern jetzt kündigen oder reicht das Schreiben vom Bauamt für eine Kündigung aus? Können die Mieter im Falle einer Kündigung Schadensersatz von mir verlangen (z. B. für Umzugskosten, Makler etc.)? Für Ihre Antwort herzlichen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.06.2015
18:31 Uhr
Beantwortet am 10.06.2015 21:20 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2928

Antwort von Master of Medicine liubov zelinskij-zunik (Frage zu Mietrecht)

Wenn die Behörde bereits eine Auszugsverfügung erlassen hat, brauchen Sie nicht zu kündigen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung