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überhöhte Nebenkostenabrechnung 2006 mit unklarem Zustelldatum (Fristwahrung?)

Gefragt am 06.07.2009
19:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3514

 

Hallo,

ich habe Anfang Mai 2009 eine Zahlungserinnerung für die NK 2006 von meinem ehemaligen Vermieter ( einer Immoverwaltungsgesellschaft) erhalten. Wortlaut: "Bei Durchsicht unserer Bankbelege stellten wir fest, dass...Sie sich im Rückstand befinden... o.ä."
(Diese beläuft sich auf 1500 Euro für eine knapp 60 qm Wohnung, war im Jahr 2005 auch schon so hoch, was ich dann anstandslos bezahlt habe, weil ich keine Lust auf Stress hatte).
Darauf hin schrieb ich zurück, ich hätte diese Abrechnung nicht erhalten (ich kann sie wirklich in meinen Unterlagen nicht finden) und bat um Kopien der Abrechnung.
Diese erhielt ich (datiert vom Mai 2007)mit folgendem Kommentar: "Die Abrechnungen sind mit den jeweils aufgedruckten Datumsangaben per Einwurfeinschreiben an Ihre jeweiligen Adressen zugestellt worden. Ein Rücklauf erfolgte nicht, so dass sichergestellt ist, dass sie beide Abrechnungen fristgemäß erhalten haben." (Mehrzahl deshalb, weil ich glaubte, die Abrechnung für 2007 ebenfalls nicht erhalten zu haben. Hatte ich aber doch in meinen Unterlagen und auch fristgemäß bezahlt - ich gebe zu, dass ich nicht immer den Durchblick hatte wegen inzwischen vorübergehend zweier Wohnsitze. 2007 war also erledigt, übrigens anteilmäßig für 6 M. ebenso hoch).
Ich forderte daraufhin schriftlich den Zustellbeleg an.
Daraufhin folgender Brief als Antwort: "Die Betriebskostenabrechnung 2006 wurde Ihnen am 22.05.2007 gerichtsverwertbar per Boten (Zeuge Herr X (Anm.:von der Hausverwaltung), Einwurf durch Herrn Y (Anm.: mir nicht bekannt)) in den Briefkasten der Soundsostraße (Anm.: alte Adresse, bin Mitte 2007 umgezogen) überstellt. Die entsprechende Nachweisliste mit Unterschriften finden Sie anbei."
Anbei lag eine kopierte Liste (Titel: Nachweisliste zur Zustellung der NKabrechnung 2006 per Einwurf in den Briefkasten für die Soundsostraße XX) mit sämtlichen Mietparteien und jeweils doppelter Unterschrift der o.a. Herren in Kopie.

Ich frage mich (bzw. Sie), wie ich jetzt weiter am besten vorgehe angesichts der exorbitanten Höhe der NK und den widersprüchlichen Angaben über die Zustellung. Mein Widerspruchsfrist ist ja meiner Kenntnis nach abgelaufen, sofern der Vermiter mir belegen könnte, dass ich die Abrechnung fristgemäß erhalten hätte. Ist so eine bezeugte Briefkasteneinwurfzustellung tatsächlich gerichtsverwertbar? Und wenn nicht, wie verhalte ich mich jetzt am klügsten?

Vielen Dank für die Hilfe!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.07.2009
19:50 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 06.07.2009
22:15 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 06.07.2009 22:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3514

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:


Zu 1.) Ist so eine bezeugte Briefkasteneinwurfzustellung tatsächlich gerichtsverwertbar?


Ja, eine solche Einwurfzustellung ist gerichtlich verwertbar.

Im Ergebnis kommt es darauf an, dass der Vermieter den Zugang der betreffenden Nebenkostenrechnung nachweisen kann.

Hierzu hat er grundsätzlich mehrere Möglichkeiten.

Um die Frage zu klären, ob eine solche Einwurfzustellung ausreicht, ist zu klären, was unter Zugang im Sinne von § 130 BGB zu verstehen ist.

Allgemein bedeutet Zugang, dass die Willenserklärung (also in Ihrem Fall die Nebenkostenabrechnung) so in den Machtbereich des Empfängers (also von Ihnen) gelangt ist, dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme für den Empfänger besteht ...



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