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stromabschlag nachtspeicheröfen,mietminderung

Gefragt am 12.10.2009
14:06 Uhr | Einsatz: € 28,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6141

 

Wir wohnen seit vier Jahren in einer Mietwohnung die mit Nachtspeicheröfen Baujahr 1976 beheizt wird. Im ersten Jahr hatten wir einen monatlichen Stromabschag von 80 Euro und keine Nachzahlung in der Jahresabrechnung. Im zweiten Jahr zahlten wir aufgrund der gestiegenen Stromkosten circa 100 Euro monatlich.
Als letztes Jahr die Jahresabrechnung per Post kam erlitten wir eine Schock, da wir 600 Euro nachzahlen sollten. Aus der detaillieren Rechnung egab sich das nur der nächtliche Stromverbrauch erheblich gestiegen war. Daraufhin kontaktierten wir unseren Vermieter. Es kam ein Elektriker ins Haus der feststellte das die Öfen aufgrund ihres Alters "Strom fressen" und einer der Öfen defekt ist (d.h. sich nicht mehr nach einer Zeit ausschaltet sondern immer weiter Strom zieht) er sprach die Empfehlung aus alle Öfen auszutauschen. Der Elektriker gab diese Beurteilung im Januar 2009 schriftlich an unseren Vermieter weiter. Seitdem stehen wir im telefonischen und schriftlichen Kontakt mit unseren Vermieter damit die Öfen ausgetauscht werden. Nun hat er sich entschlossen nächstes Jahr im Mai eine Zentralheizungsanlage in unser Haus einbauen zu lassen.
Mittlerweile kam die neue Jahresabrechnung mit einer erneuten Nachzahlung von 500 Euro, und von nun an zahlen wir 150 Euro Stromkosten monatlich.
Wir haben zehn Tage lang unseren Stromverbrauch dokumentiert, und es ergab sich daraus, dass 33kwh täglich mehr verbraucht werden wenn die Nachtspeicheröfen laufen. Das ergibt monatlich einen Gesamtbetrag von 100 Euro Stromkosten nur fürs Heizen. (Die Öfen funktioniern jedoch teilweise nicht, bzw nur bedingt z.B. Gebläse geht nicht, Ofen wird nicht warm etc)

Eines müssen wir noch anmerken, wir sind vor einer Woche Eltern geworden, d.h. wir sind auf eine warme Wohnung angewiesen und es wird nun ein bisher ungenutzer Heizkörper im Kinderzummer laufen.

So, nun zu unserer Fragen.
Können wir eine Mietminderung durchsetzen solange die neue Heizungsanlage nicht installiert ist? (Aufgrund der erhöten Warmmiete)
Muss der Vermieter sich an der Jahresabrechnung beteiligen? (da er ja bereits seit einen Jahr von dem Problem wusste)
Falls der Vermieter sich unkooperativ zeigt, haben wir das Recht ohne Kündigungsfrist die Wohnung zu verlassen?

Im Vorraus schon herzlichen Dank für Ihre Antwort

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.10.2009
14:06 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 12.10.2009
14:34 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.10.2009 14:34 Uhr | Einsatz: € 28,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6141

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Frage sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Ihrer Schilderung nach sehe leider keine Möglichkeit, eine Mietminderung also eine Herabsetzung der Miete durchzusetzen. Eine Mietminderung kommt nämlich grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn solche Mängel an der Mietsache vorliegen, die die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch (bei der Wohnraummiete also das Bewohnen der Wohnung) aufheben.

Eine Minderungsmöglichkeit ist beispielsweise bei einer defekten Heizung, die nicht richtig funktioniert, sodass die Räume zu kalt sind und insbesondere im Winter ein Bewohnen der Räume unmöglich ist, gegeben ...



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