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Räumungsklage

Gefragt am 12.04.2011
16:20 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4695

 

Und zwar ist bei mir morgen früh um acht die Zwangsräumung. Ich bin in die Wohnung meiner verstorbenen Mutter gezogen. Und meine Freundin ist mit ihrer Tochter bei mir vor kurzem eingezogen. Suchen seit dem eine grössere Wohnung da die hier auch nur zwei Zimmer hat und sie auch nur hier gemeldet ist aber nicht mit im Mietvertrag steht. Was können wir jetzt tun?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.04.2011
16:20 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 12.04.2011
16:30 Uhr

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Beantwortet am 12.04.2011 16:30 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4695

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Das Problem ist, dass morgen bereits der Räumungstermin ist.

Ein Antrag auf generellen Räumungsschutz beim zuständigen Vollstreckungsgericht hat aber in nur ganz seltenen Ausnahmefällen Aussicht auf Erfolg und zwar dann, wenn ein Härtefall vorliegt.

Dieses wäre insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewohner dieser Wohnung aufgrund der Räumung erhebliche Schäden gesundheitlicher Art (also aufgrund einer schwerwiegenden Vorerkrankung) drohen.

Damit ein solcher Antrag aber Aussicht auf Erfolg haben könnte, müsste dieses auch durch ein entsprechendes Attest belegt werden ...



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