Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit
Gefragt am 17.08.200916:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4129
Guten Tag, ich bin privater Betreuer einer älteren Dame die in ein Pflegeheim musste. Ich habe daraufhin ihre Wohnung gekündigt und der Vermieter hat mir eine 3 Monatl. Kündigungsfrist eingeräumt da er die Wohnung für die Tochter nutzen möchte. Der Mietvertrag ist noch aus dem Jahr 1974. Die Dame ist in der Zwischenzeit verstorben und ich kann sie nicht mehr nach dem Zustand der Wohnung bei Mietbeginn befragen. In dem Mietvertrag steht unter der Rubrik " Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit" - Die Mieträume sind bezugsfähig ( besenrein und ungezieferfrei) zu übergeben.
Nun meine Frage: Der Vermieter erwartet von mir, daß ich die Böden samt Kleberrückstände und die Tapeten entferne. Gilt das als Besenrein? Ich kann nicht ausschließen, daß zum Teil zwei Tapeten übereinander geklebt wurden. Ist das tatsächlich bei Schönheitsreparaturen untersagt?
Sollte dies keine 30€ Frage sein, lassen Sie es mich bitte Wissen. Vielen Dank
16:15 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Ich kann Sie beruhigen. Die Klausel nach der die Wohnung geräumt und besenrein zu hinterlassen ist , ist wirksam und nicht zu beanstanden.
Allerdings sagt diese Klausel nur aus, dass etwa in der Wohnung keine Gegenstände des Mieters mehr verbleiben dürfen und die Wohnung sauber, also gefegt und gegebenenfalls gefeudelt zurückzugeben ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Leider kann ich Ihren Anfrage keine Regelungen des Mietvertrages in Bezug auf Schönheitsreparaturen erkennen ...
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