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Muss Fahne am Haus durch Vermieter geduldet werden

Gefragt am 07.06.2014
13:02 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2695

 

Kurz und knapp:

Muss ich als Mieter eines Objektes dulden, dass 2 mal im Jahr am Objekt durch den Vermieter eine Fahne in eine dafür angebrachte Halterung am Objekt gesteckt wird? Zum Zwecke irgendwelcher Wallfahrten im Ort? Oder habe ich als Mieter dem Vermieter überlegene Rechte und kann diese Fahne entsprechend entfernen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.06.2014
13:02 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 07.06.2014 13:15 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2695

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

als Mieter haben Sie gegenüber dem Vermieter (der wahrscheinlich auch der Eigentümer des Hauses ist) keine überlegenen Rechte.

Der Vermieter hat -sofern er auch der Eigentümer des Hauses ist- das Eigentumsrecht, und könnte daher u ...



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Kommentare anderer Experten


 Bernhard Müller
Bernhard Müller
Kommentiert am 07.06.2014 15:03:35 Uhr

Meines Erachtens kommt es darauf an, was das „gemietete Objekt“ ist. Hat der Fragesteller nur eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet, so hat er keine Handhabe gegen den Vermieter, der von außen eine Flagge am Haus anbringt. Hat der Fragesteller das gesamte Grundstück mit Haus gemietet, kann er dem Vermieter für die Dauer der Mietzeit per Gerichtsurteil untersagen lassen, das Grundstück zu betreten und Flaggen anzubringen, es sei denn im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass der Vermieter das Grundstück zu diesem Zweck betreten darf.






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