Muss Fahne am Haus durch Vermieter geduldet werden
Gefragt am 07.06.201413:02 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2695
Kurz und knapp:
Muss ich als Mieter eines Objektes dulden, dass 2 mal im Jahr am Objekt durch den Vermieter eine Fahne in eine dafür angebrachte Halterung am Objekt gesteckt wird? Zum Zwecke irgendwelcher Wallfahrten im Ort? Oder habe ich als Mieter dem Vermieter überlegene Rechte und kann diese Fahne entsprechend entfernen?
13:02 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
als Mieter haben Sie gegenüber dem Vermieter (der wahrscheinlich auch der Eigentümer des Hauses ist) keine überlegenen Rechte.
Der Vermieter hat -sofern er auch der Eigentümer des Hauses ist- das Eigentumsrecht, und könnte daher u ...
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Kommentiert am 07.06.2014 15:03:35 Uhr
Meines Erachtens kommt es darauf an, was das „gemietete Objekt“ ist. Hat der Fragesteller nur eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet, so hat er keine Handhabe gegen den Vermieter, der von außen eine Flagge am Haus anbringt. Hat der Fragesteller das gesamte Grundstück mit Haus gemietet, kann er dem Vermieter für die Dauer der Mietzeit per Gerichtsurteil untersagen lassen, das Grundstück zu betreten und Flaggen anzubringen, es sei denn im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass der Vermieter das Grundstück zu diesem Zweck betreten darf.