mietvorauszahlung als Einmalzahlung
Gefragt am 03.12.201416:05 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8285
Wie setzte ich einen Vertrag über eine Mietvorauszahlung von 10 Jahren richtig auf. es sollte u.a. darin stehen Änderung zum Mietvertrag vom =1.07.2011 wird folgende Vereinbarung geschlossen
Der Mieter Zahlt durch Einmalzahlung für die Mietzeit vom 01.01.2015 bis Ende 31.12.2025
Der Vermieter verplichtet sich diese Wohnung für den Zeitraum v.01.01.15 bis 31.12.15 nicht zu verkaufen oder weiter zu vermieten.
1.Diese Vereinbarung geht auch auf Rechtsnachfolger über u.a. Erben des Vermieters.
2. Der Vermieter bzw, Rechtsnachfolger verpflichtet sich bei Ableben der Mieter vor Ablauf 2025 den nicht abgewohnten teil der Mietvorauszahlung an die gestzlichen erben der Mieter zurückzuerstatten.
3. Der Vermietet verpflichtet sich die am 30.06.11 gezahlte Kaution von 2 Monatsmieten in Höhe von 700 € an den Mieter zu erstatten.
4.Eine Erhöhung der Kaltmiete bis 2025 ist ausgeschlossen
16:05 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Sehr geehrter Fragesteller,
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§ 556b BGB, nach dem die Miete monatlich im Voraus zu zahlen ist, ist keine zwingende Vorschrift, sondern nur „gesetzliches Leitbild“ (BGH, Urteil 5.11. 1997 - VIII ZR 55/97). Danach gilt: „Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit können die Beteiligten deshalb nicht nur die Vorauszahlung des Mietzinses vereinbaren, sondern auch dessen Entrichtung in einem einmaligen Betrag ...
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