Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"

Mietvertrag

Gefragt am 21.09.2009
17:01 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3898 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich habe eine etwas heikle Geschichte...

Seit drei Jahren lebe ich auf einem Hof mit meinen Pferden.
Aus einigen Umständen heraus habe ich den Mietvertrag nicht mit unterschrieben, sondern mein Exfreund und ein guter Freund von ihm. Aber der Vermieter hat mich vorher kennengelernt und sein Neffe (der Erbe) wusste, dass ich mit meinen Pferden hier einziehe. Das war für Beide ok und sie haben den Mietvertrag Beide unterzeichnet. Die Anzeige in der Zeitung lautet: Bauernhof zu vermieten; mit Tierhaltung möglich!
Nun ist mein Exfreund wieder zurück in die Stadt gezogen, ist aber im Mietvertrag, der bis 2016 geht noch mit eingebunden. Unseren Anteil der Miete zahle ich aus eigener Tasche. Der Mitmieter ist gerade am ausziehen. Vermietet ist das gesamte Anwesen, der Garten, der Innenhof, die STallgebäude und ein ha. Wiese mit sämtliche Nebengebäude etc. Auf den von uns angemieteten Flächen bfinden sich auch noch Gegenstände aus dem Geschäftsbereich unseres Vermieters, ohne dass er dafür Miete zahlt.

Der Neffe des Vermieters hat sich bis jetzt an keine vertragliche Vereinbarung gehalten. Wie z.B. die Räumung sämtlicher Nebengebäude, vor allem des Stallgebäudes innerhalb drei Monate. Dort stehen noch immer seine Sachen. Und er geht auch einfach zu meinen Pferden in den Stall um dort irgendwelche Sachen rauszuräumen, was meine Tiere auch stresst. Und das, ohne vorher zu fragen. Ganz Willkürlich.

Nun zur eigentlichen Frage:
Er kommt ständig auf unseren Hof, um dort z.B. eine Solaranlage zu installieren, Dinge auf unserem Hof unterzustellen, auf von uns angemieteten Flächen etc. Lässt dabei das Tor offen, so dass der Hund rauslaufen kann, und alles ohne sich vorher schriftlich oder telefonisch anzumelden. Nachdem ich nun das Tor verschlossen habe, damit keiner einfach in den Hof kann, wenn der Hund frei rumläuft, hat er mir gedroht, mich rauszuschmeissen bzw. das Tor auszuhängen und es weg zu nehmen.
Ist es nicht so, dass das betreten des Hofes als Hausfriedensbruch zählt? Endet nicht sein Zuständigkeitsbereich am Tor?
Und muss er nicht anmelden, wenn er zu irgendwelchen Renovierungszwecken oder sonstigen Arbeiten auf den Hof muss?
Und kann er mich so einfach auf die Straße setzen?

Erst mal vielen Dank, dass sie sich das alles durchlesen.

Herzliche Grüße

H. Gaupp

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.09.2009
17:01 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 21.09.2009
17:13 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 21.09.2009 17:13 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3898 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:


Zu 1.) Ist es nicht so, dass das Betreten des Hofes als Hausfriedensbruch zählt?


Dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich hat der Mieter das Hausrecht, so dass er Dritten gegenüber auch ein Hausverbot aussprechen kann. Verstößt die Person gegenüber der das Hausverbot ausgesprochen wurde hiergegen und verschafft sich dennoch unbefugt Zutritt zu dem betreffenden Grundstück, so macht sich diese Person gem. § 123 StGB wegen Hausfriedensbruchs strafbar.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Hausfriedensbruch grundsätzlich nur auf Antrag des Berechtigten verfolgt wird ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 15 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung