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Kürzung Maklerprovision

Gefragt am 08.09.2011
13:24 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4660

 

Wir haben im August 2010 einen Mietvertrag unterzeichnet, das Haus wurde am 1.11.2010 bezogen.
Der Makler hat im Exposée wie auch im Mietvertrag eine Wohnfläche von 185m² angegeben.
Nach Überprüfung(Wohnflächenberechnung des Architekten) und Rücksprache mit dem Eigentümer wurde festgestellt, daß die tatsächl. Wohnfläche 159 m² beträgt.
Mit dem Eigentümer haben wir eine Mietreduzierung um 200,-- Euro rückwirkend zum Mietbeginn vereinbart .
Damit hat sich u. E. doch auch die Berechnungsgrundlage für die Maklerprovision verändert, näml. 2 x 200,-- + 19 % weniger.
Wir haben den Makler angeschrieben, den Sachverhalt geschildert und um Rückzahlung gebeten. Hierauf reagiert er nicht.
Wie sieht die rechtl. Grundlage aus ??
Haben wir einen Anspruch auf Rückzahlung ??

Ich freue mich über eine Auskunft.

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.09.2011
13:24 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 08.09.2011
13:36 Uhr

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Beantwortet am 08.09.2011 13:36 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4660

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:




Der Makler haftet für falsche Angaben grundsätzlich nur dann, wenn er die Unrichtigkeit der Angaben kannte.

Sollte er die Angaben ungeprüft übernommen haben also die Angaben so vom Vermieter bekommen haben, haftet er hierfür grundsätzlich nicht, solange er im Exposee darauf hinweist, dass die Angaben ungeprüft sind.

Sollte er darauf nicht hingewiesen haben, haftet er unter Umständen auf Schadensersatz ...



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