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Klausel für Schönheitsreparaturen in einem Wohnraum-Mietvertrag

Gefragt am 25.05.2013
23:59 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2696

 

Mietrecht: Nichtigkeit von Klausel für Schönheitsreparaturen in unserem Mietvertrag? Muss ich streichen oder nicht? Kann der Vermieter von der Kaution etwas einbehalten, wenn wir nicht streichen?

Vielen Dank für eine kurzfristige Einschätzung!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.05.2013
23:59 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 26.05.2013
02:05 Uhr

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Beantwortet am 26.05.2013 02:05 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2696

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte teilen Sie mir kurz den konkreten Wortlaut der Klausel mit,damit ich Ihnen eine abschließende Antwort geben kann ...



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