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Klausel für Schönheitsreparaturen in einem Wohnraum-Mietvertrag
Gefragt am 25.05.201323:59 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2696
Mietrecht: Nichtigkeit von Klausel für Schönheitsreparaturen in unserem Mietvertrag? Muss ich streichen oder nicht? Kann der Vermieter von der Kaution etwas einbehalten, wenn wir nicht streichen?
Vielen Dank für eine kurzfristige Einschätzung!
Fragesteller
Gefragt am 25.05.2013
23:59 Uhr
23:59 Uhr
Beantwortet am 26.05.2013 02:05 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2696
Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte teilen Sie mir kurz den konkreten Wortlaut der Klausel mit,damit ich Ihnen eine abschließende Antwort geben kann ...
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