Kann Vermieter im nachhinein den Mieter kündigen
Gefragt am 23.10.201012:13 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3961
Hallo,ich habe eine neue wohnung gemietet wo wir auhc schon drin wohnen. jetzt will mein ex vermieter sich mit meiner vermieterin in verbindung setzen weil ich dort mietschulden habe die ich aber in raten bezahle. und er mir unterstellt die wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlassen hätte. gibt aber fotos übr die zimmer. kann deshalb der neue vermieter einen kündigen? bzw darf der ex vermieter das?
12:13 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung gerne wie folgt Stellung nehme.
I.
Zunächst einmal können Sie gänzlich unbesorgt sein, was die in Aussicht gestellte Mitteilung an Ihre neue Vermieterin anbetrifft. Selbst wenn Ihr ehemaliger Vermieter seine Ankündigung wahr machen und Ihre Vermieterin über Ihre Mietschulden bei ihm in Kenntnis setzen sollte, würde dies für Ihr jetziges Mietverhältnis vollkommen folgenlos bleiben. Rechtsnachteile hätten Sie in enem solchen Fall nämlich nicht zu befürchten.
II.
Der Grund hierfür liegt in dem Umstand begründet, dass sich jedes Vertragsverhältnis ausschließlich nach den Vereinbarungen und Abreden der jeweiligen Vertragspartner richtet. Der Inhalt und die Durchführung Ihres neuen Mietvertrages wird daher allein bestimmt von den Absprachen, die Sie mit Ihrer jetzigen Vermieterin getroffen haben ...
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