Heizzeiten
Gefragt am 24.11.201017:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8771
Sehr geehrete Damen und Herrn,
mein Problem ist, daß in meiner Mietwohnung (Doppelhaushälfte mit Zentralheizung beim Nachbarn)um 22.00 Uhr die Heizung ausgestellt wird, welches aber auch so im Mietvertrag steht.
Ich bezweifel das dies rechtens ist, da die Wohnung, B.jahr 1974, nicht gedämmt ist und ich im vergangenden Winter doch sehr frieren musste.
Was raten Sie mir als Anwalt?
17:28 Uhr
Antwort von Tobias Rösemeier (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt:
Sie haben insofern recht, als dass ein vollständiges Abschalten der Heizung in der Nacht nicht zulässig ist. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag dürfte unwirksam sein.
Erlaubt und zulässig ist jedoch eine sogenannte "Nachtabsenkung" der Heizung.
Nach der Rechtsprechung hat der Mieter keinen Anspruch darauf, seine Wohnung auch nachts auf 20 bis 23 Grad heizen zu können ...
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