Gewerbemietvertrag
Gefragt am 21.12.201010:28 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4333
Ich habe kurzfristig einen Gewerbemietvertrag abgeschlossen.
Dieser läuft über 8 Jahre.
Ich hab diesen Vertrag abgeschlossen als ich geschäftlich in USA war, folglich die Seiten ratifiziert, unterschrieben, eingescannt und per Mail verschickt.
Der Vermieter hat mich schon mehrmals aufgefordert den Vertrag im Original zu unterschreiben.
Frage: Ist hier ganz klar die Erfordernis der "Schriftform" nicht erfüllt so das die 8 Jahre Laufzeit nicht mehr gelten und der Vertrag sich automatisch in einen unbefristeten Vertrag gewandelt hat? Oder gibt es hier rechtliche Fallstricke?
10:28 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Ohne den Vertrag abschließend juristisch geprüft zu haben besteht leider keine Möglichkeit zu beurteilen ob und gegebenenfalls welche Fallstricke mit diesem Vertrag verbunden sind.
Zu der Frage mit der Schriftform ist zu sagen, dass hier leider (wie so oft im juristischen Bereich) eine Rechtsunsicherheit besteht. Die Rechtsprechung ist dem nicht uneinheitlich. Einige Gerichte lassen eine eingescannte Unterschrift als Schriftform im Sinne von § 126 BGB genügen, andere wiederum nicht ...
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