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gartenpflege , baumfällen

Gefragt am 01.12.2009
11:47 Uhr | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4666

 

Guten Tag !
Es geht hier um die angemiete Wohnung meines Vaters , der in ein Heim umziehen mußte . Ich löse zZ. den Haushalt auf und möchte Rat wegen der Endrenovierung und den zumutbaren Arbeiten im Garten .

1)Als meine Eltern vor 20 Jahren in den Neubau einzogen . war der Garten noch nicht angelegt , was sie auf eigene Kosten getan haben .Seit meine Mutter vor 12 jahren starb , hat mein Vater ihn ziemlich verwildern lassen und der Vermieter hat dann die Kosten für Rasenmähen und Rückschnitt der Sträucher meinem Vater 1mal jährl. in Rechnung gestellt.
Zwischenzeitlich wurde im Vorgarten eine Tanne entfernt , ohne meinen Vater zu informieren , ob die Kosten damals umgelegt wurden ist mir nicht bekannt . Jetzt will der Vermieter , das eine 20 Jahre alte Tanne mit Wurzel an der rückwärtigen Terrasse auf Kosten meines Vaters ausgegraben wird .

Frage 1: Was ist generell mit vom Mieter angepflanzten Sträuchern und Bäumen und spielt das Alter eine Rolle ?
Ist diese Forderung rechtens ?

2) An der wetterabgewandten Seite des Hauses ist in den letzten Jahre Feuchtigkeit durch das Mauerwerk in die Wohnung gezogen und hat zu Schimmelbildung geführt. Mein Vater hat aber dem Vermieter nicht erlaubt , den Schaden zu beheben. Die Wetterseite wurde mit Schiefer verkleidet und weist keine Schäden auf.

Frage 2: In der Kopie des Einheitsmietvertrages sind ziemlich enge Fristen ( 2 Jahre Bad , 3 Jahre Rest )für Schönheitsreparaturen angesetzt und außerdem eine Verpflichtung zur Komplettrenovierung bei Auszug , wegen Neubaus bei Anmietung .
Seit dem Tod meiner Mutter hat mein Vater gar nichts mehr in der Wohnung machen lassen , folglich ist eine Renovierung sicher nötig.
Was ich wissen möchte ist , inwieweit müßen unsererseits Kosten übernommen werden , da ja besagte Schäden am Bau aufgetreten sind ,die doch wohl Vermietersache sind .

Vielen Dank für die baldige Beantwortung !!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.12.2009
11:47 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 01.12.2009
14:19 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 01.12.2009 14:19 Uhr | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4666

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Zu Frage 1) Was ist generell mit vom Mieter angepflanzten Sträuchern und Bäumen und spielt das Alter eine Rolle ? Ist diese Forderung rechtens ?

Dies hängt davon ab, was im Mietvertrag diesbezüglich vereinbart wurde. Grundsätzlich ist die Datenpflege, wozu auch das Schneiden von Sträuchern und Hecken gehört, Vermietersache. Oft wird diese Pflicht aber im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt. Dies kann etwa dadurch geschehen, dass der Mieter selber sorgen für die Datenpflege zu tragen hat oder der Vermieter eine Firma beauftragt und die Kosten auf die Nebenkosten umgelegt wird (das ist der Praxis ein sehr übliches Modell).

Bitte schauen Sie diesbezüglich noch einmal in den betreffenden Mietvertrag.

Bei den Bäumen sieht er schon anders aus. Es gibt kommunale Baumschutzsatzungen, diese verbieten, Bäume ab einer gewissen höher bzw. einem gewissen Alter zu fällen. Diese Satzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausgestaltet, so dass Sie bitte diesbezüglich noch einmal bei Ihrer Gemeinde nachzufragen sollten.

Erfahrungsgemäß ist aber ein ca. 20 Jahre alter Baum bereits so stark ausgeprägt, dass er nicht einfach ohne behördliche Genehmigung entfernt werden darf. Sollte dieses der Fall sein, so wäre auch ihr Vater und demnach Sie auch als Rechtsnachfolger nicht zur Entfernung verpflichtet beziehungsweise berechtigt. Sollten Sie eine Entfernung entgegen einer solchen Baumschutzsatzung vornehmen, würden Sie sich auch um ordnungswidrig verhalten im schlimmsten Fall sogar strafbar machen ...



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