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Falsche angabe m² Wohnfläche

Gefragt am 22.01.2010
14:11 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4957

 

Guten Tag,

Ich habe folgenden Sachverhalt zu schildern.

Ich wohne seit 01.03.09 in meiner Wohnung. Im Mietvertrag ist eine Wohnfläche von 65m² + 10m² für 2 Abstellräume angegeben.

Ich habe heute die komplette Wohnung durchgemessen und musste feststellen, das die m² nicht stimmen.

Ich habe eine Wohnfläche von 53m² errechnet und eine m² fläche von ca 15 für die beiden Abstellräume. Insgesamt komme ich nun auf 68m² Gesamtfläche anstatt wie im Mietvertrag 75m² (65+10).

Was ich nun wissen muss. Gibt es einen Unterschied zwischen der m² anzahl im Bezug auf die Wohnfläche und Gesamtfläche? Ich habe mal gehört, das ein Raum der zu Wohnfläche gehören soll gewisse anforderungen erfüllen muss wie z.b Installierte Heizung oder eine gewisse Fenstergröße. Hier wäre z.b ein Räum nicht isoliert, ohne Heizung und quasi aufgebaut wie ein Heizungsraum mit offen laufenden Rohren. Der andere Raum besitzt zwar eine Heizung jedoch ist das Fenster nur 76x55 cm und unter der Erde also quasi eine einliegerwohnung. Es kommt hier kein Licht durch.

Desweitern wäre für mich wichtig zu wissen, wie ich bei meiner Vermieterin argumentieren kann. Wieviel Geld kann ich nun monatlich mindern, bei einer Miete von 450 kalt + 80 EUR nebenkosten.

Kann ich nun rückwirkend Geld einfordern?

Ich möchte gerne gut gerüstet in das Gespräch mit meiner Vermieterin gehen.

Ich bedanke mich im voraus für die Hilfe

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.01.2010
14:11 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 22.01.2010
14:41 Uhr

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Beantwortet am 22.01.2010 14:41 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4957

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, zu der ich sehr gerne wie folgt Stellung nehmen möchte:

Zu 1.) Gibt es einen Unterschied zwischen der m² anzahl im Bezug auf die Wohnfläche und Gesamtfläche?

Zunächst haben Sie insoweit Recht, als dass ein Abstellraum oder ein Raum der so beschaffen ist, grundsätzlich nicht zur Wohnfläche mitgezählt werden darf, da an die Wohnfläche relativ hohe Anforderungen gestellt werden. Nachfolgend habe ich Ihnen einen Link beigefügt, der genau beschreibt, was eine Wohnfläche ist und was nicht:


http://www.mieter-themen.de/article778.html

Die Wohnfläche ist in der Gesamtfläche logischerweise enthalten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt eine Mietminderung nur dann in Betracht, wenn die tatsächliche Fläche von der vertraglich vereinbarten Fläche um mehr als 10 Prozent abweicht.

Nachfolgend habe ich Ihnen einen sehr interessanten Link mit einer entsprechenden Besprechung dieses BGH-Urteils beigefügt:

http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH%20Wohnflaeche%20Abweichung%2010%25%20Mietmangel ...



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