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Eigenbedarf wegen Existenznot

Gefragt am 02.03.2015
11:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2520

 

Ich habe eine große DG Wohnung vermietet mit 123qm. Mein Mann ist 2013 gestorben und ich muss das Objekt mit hoher Darlehnszahlung jeden Monat zurück bezahlen. Ich habe nun eine Nutzungsänderung für die Wohnung beim Bauamt gestellt da meine Plan ist diese Wohnung für Monteure (Pension) in der Zukunft zu vermieten.
Ich brauche mehr Mieteinnahme um für mich und meine Kinder sorgen zu können.
Kann ich auf Eigenbedarf wegen Existenznot kündigen. In der Wohnung wohnt nur ein Ehepaar mit deren erwachsenem Sohn. Oder gibt es eine andere Möglichkeit diese Mieter rauszubekommen?
Beste Grüße Marianne Unser

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.03.2015
11:55 Uhr
 Stefan Steininger Stefan Steininger Beantwortet am 02.03.2015
12:21 Uhr

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Beantwortet am 02.03.2015 12:21 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2520

Antwort von Stefan Steininger (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

eine Kündigung wegen Eigenbedarf setzt voraus, dass der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, für die zu seinem Hausstand gehörenden Personen oder für seine Familienangehörigen benötigt, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Dies scheidet aus ...



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