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außerordentliche Kündigung bei Geburt eines herzkranken Kindes

Gefragt am 08.08.2010
14:08 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3969 | Bewertung 5/5

 

Können wir eine Dachgeschoßwohnung außerordentlich kündigen, weil unser Kind mit einem Herzfehler geboren wurde und die Betreuung in überhitzten Räumen vermieden werden soll. Wir hatten 32°C. Der Vermieter hat uns sofort den Einbau einer Klimaanlage angeboten, ohne Mieterhöhung wegen der Modernisierung. Im Mietvertrag haben wir auf das gegenseitige Kündigen innerhalb von 2 Jahren verzichtet.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.08.2010
14:08 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 08.08.2010
15:56 Uhr

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Beantwortet am 08.08.2010 15:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3969 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender ,


vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte:


Hier sehe ich leider keine Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung. Zum einen war Ihnen der Gesundheitszustand Ihres Kindes schon vor der Anmietung bekannt, zum anderen ist es auch bekannt, dass sich Dachgeschosswohnungen im Sommer mehr und schneller aufheizen, als beispielsweise eine Erdgeschosswohnung ...



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