Lizenzrecht Cover-Songs bei Live-Auftritten
Gefragt am 18.02.201015:43 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4499
Wir haben eine kleine "Kellerband", und spielen bald vor einem ca. 150 Personen zählenden Kreis, der zwar auf dieser Veranstaltung "geschlossen" ist, sprich es sind nur eingeladene Gäste vor Ort, wo aber nicht jeder jeden kennt. Wie verhält es sich bei gecoverten, also 1-1 nachgespielten Songs, bzw. bei Songs, die im Text verändert wurden, bei denen die Musik aber nicht aus unserer Feder stammt.
Was gibt es zu beachten hinsichtlich GEMA und/oder Lizenzrecht für diese Lieder?
Würde auch ein (gerne kostenpflichtiges) telefonisches Beratungsgespräch hierzu in Anspruch nehmen, wenn möglich.
Vielen Dank!
15:43 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Medienrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Es muss insoweit zwischen einer Cover-Version und einer bearbeiteten Version unterschieden werden.
Einer Cover-Version ist eine solche, die hinsichtlich der Melodie und Text zumindest nahezu eins zu eins übernommen wird. Eine unberechtigte daher ungefragte Verwendung einer solchen Cover-Version würde auch in dem von Ihnen geschilderten Fall eine Urheberrechts- verletzung darstellen, sodass man sich zwingend vorher an die GEMA wenden und eine Genehmigung einholen muss ...
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