Paypal Zalung für "Dienstleistung"
Gefragt am 27.04.201112:14 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5366
Sehr gehrte Damen und Herren,
Ich habe auf einem privaten Erotikportal eine Dame kennengelernt. Wir haben in der Folgezeit cam2cam gegen Bezahlung per Paypal gemacht.
Bei der letzten Session habe ich versehentlich 700 euro anstatt 70 Euro versendet.
Dann habe ich erst gemerkt das das Geld auf ein Firmenkonto ging, vom Freund der Dame. Ich habe daraufhin nochmals per Mail gebeten eine nTeilbetrag zurückzusenden was nicht geschah. Danach habe ich Käuferschutz per Paypal beantragt.
Daraufhin kam es zum Schriftwechsel mit eindeutigem Erpressungsversuch (wie wäre es wenn Ihre Frau das wüsste...).
Nachdem der Konflikt bei Papyal durch mic hgeschlossen wurde, wurde die Gegenseite noch dreister und verlangt einen "Streitwert" und will angeblich Schadensersatzansprüche geltend machen, weil ich bei Paypal Käuferschutz beantragt hatte.
Ich muss dazusagen das ich immer vorgab das es nicht mein Paypal Konto ist von dem das Geld geschickt wurde, sondern das eines Freundes.
Ich will eigentlich nur meine Ruhe und fühle mich "erpresst".
Es steht meine Familie und die berufliche Existenz auf dem Spiel, wobei ich weder realen Sex mit der Dame hatte, noch mein Gesicht auf ggf. Webcamausschnitten zu sehen war.
GGf. liegen der Gegenseite Dialog ausschnitte aus dem Messenger vor.
Ich bin mit meinem richtigen Namen relativ leicht im Internet ausfindig zu machen......
Es geht mir nunmehr nicht um den zuviel bezahlten Betrag, sondern um die weitergehenden Forderungen (Streitwert etc.)
Den Wortwechsel entnehmen Sie bitte dem anhängenden Word-Dokument.
Nun meine Fragen:
- Wie würden Sie weiter vorgehen?
- ich traue der Gegenseite erhebliche krimminelle Energie zu.
Ich bitte um eine Stellungnahme wie Sie den Fall bewerten, danke
12:14 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Internet-,Computerrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese möchte ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten:
Zunächst zur strafrechtlichen Seite. Die Gegenseite versucht offensichtlich die Durchsetzung rechtmäßiger Ansprüche von Ihnen dadurch zu unterbinden, dass sie Ihnen droht.
Dieses kann in der Tat als versuchte Erpressung oder zumindest versuchte Nötigung gewertet werden. Beides sind Straftaten.
Hier geht es aber offensichtlich um die zivilrechtliche Seite. Wenn ich Sie richtig verstanden habe war ein Preis von 70 € vereinbart.
Dementsprechend ist auch nur ein Vertrag über 70 € zustande gekommen. In diesem Fall hätte die Gegenseite auch zivilrechtlich keinen Anspruch , die übrigen 630 € zu behalten, so dass sie den Betrag wegen ungerechtfertigter Bereicherung gem ...
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