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Nicht jugendfreie Inhalte auf Internetseiten

Gefragt am 15.06.2009
16:41 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3483 | Bewertung 3.3/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir als Internetagentur betreuen eine Internetseite. Unter anderem besitzt diese Internetseite ein Gästebuch, welches dazu genutzt wird sich gegenseitig nicht jugendfreie/ pornografische Botschaften zu übermitteln. Diese Botschaften sind erwünscht, da Sie zum Geschäft der Firma gehören.

Jetzt zu meiner Frage:
1. Müssen diese Inhalte auf besondere Art und Weise vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt werden? Im Moment schalten wir eine Seite vor, auf der der Besucher ausdrücklich genehmigen muß, dass er über 18 Jahre alt ist.
Reicht das aus, oder müssen wir eine sehr aufwendige Kreditkartenüberprüfung / Personalausweisüberprüfung durchführen?

2. Wer wäre haftbar? Der Seitenbetreiber, die Gästebuchschreiber, oder vielleicht sogar wir als Agentur?

Vielen Dank für die Beantwortung.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.06.2009
16:41 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 15.06.2009 17:49 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3483 | Bewertung 3.3/5

Antwort unseres Experten

Hallo, bitte beachten Sie vorab, dass es fast täglich neue Urteile und Rechtsansichten aus der Rechtsprechung gibt.
Sieht man ins Telemediengesetz steht in Paragraf 10 klar, dass Diensteanbieter unverzüglich rechtswidrige Inhalte entfernen oder den Zugang dazu sperren müssen, sobald sie davon Kenntnis erlangt haben ...



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