Internetauftritt
Gefragt am 13.04.201117:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3784
Hallo,
ich habe ein kleines Einzelunternehmen/Kleinunternehmen.
Nun ist mir bekannt das bei einem öffentlichen Auftritt, Werbung oder auf der eigenen Homepage im Internet der volle Name anzugeben ist.
Frage: ist der eigene Name als Inhaber des Kleinunternehmen
auf der "Startseite" notwendig oder ist es ausreichend, daß dieser mit der vollen Adresse auf der " Kontakt" Seite zu sehen ist?
17:07 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Internet-,Computerrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Wie Sie schon richtig vermutet haben gibt es gewisse Pflichtangaben, die nach dem Gesetz gemacht werden müssen.
Diese Pflichtangaben beinhalten insbesondere die vollständige Anschrift der Firma sowie die vertretungsberechtigte Personen. Je nach Fallgestaltung (also beispielsweise wenn es sich um eine Gesellschaft handelt), sind auch noch weitere Angaben zu machen.
Diese Angaben müssen zwingend im sog. Impressum gemacht werden. Auf der Startseite müssen die Angaben also nicht gemacht werden, es muss aber ein Impressum vorhanden sein, welches auch relativ gut auffindbar sein muss ...
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