Gewährleistung durch installierende Firma ?
Gefragt am 18.08.200917:15 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3839
Guten Tag,
haben im Dezember 08 in unserer Arztpraxis eine neue EDV,durch eine beauftragte Firma zusammenstellen und installieren lassen.Es wurde kein weiterer Betreuungs-oder Support-Vertrag abgeschlossen.
Jetzt trat ein Materialdefekt auf, der sich nachträglich als Garantiefall darstellte.Gerät wurde inzwischen von der Firma an den Hersteller zurückgeschickt.Bis zu diesem Zeitpunkt entstanden allerdings Kosten (Prüfung-Leihgerät-Fahrtkosten),
die uns nun von der "installierenden Firma in Rechnung gestellt werden,da kein Extra-Betreuungsvertrag besteht.
Müssen wir die bezahlen ?
Mit freundlichen Grüßen
17:15 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Internet-,Computerrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
So wie ich den Sachverhalt verstehe, handelt es sich um einen Gewährleistungs-/Garantiefall, da die beauftragte Firma Ihnen mangelhafte Ware geliefert hat.
Nun haben Sie gegenüber der Firma Ihren Ihnen zustehenden Nacherfüllungsanspruch aus § 439 BGB bzw. der Garantie geltend gemacht ...
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