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Artikelbeschreibung wurde kopiert

Gefragt am 20.12.2009
22:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3646 | Bewertung 5/5

 

Ich habe soeben entdeckt das ein Konkurent meine Artikelbeschreibung von meiner Webseite www.Textilecke.de kopiert hat.

Link zu meiner Artikelbeschreibung :

http://www.textilecke.de/products/Tischdecken/Eckig-110x110-cm/Tischdecke-Damast-Marmor-110x110-cm-Eckig-in-Weiss.html

Link zum Konkurenten :

http://cgi.ebay.de/Tischdecke-Damast-MARMOR-eckig-130x220cm-bordeaux-NEU_W0QQitemZ270495809537QQcmdZViewItemQQptZDE_Haus_Garten_Heimtextilien_Tischw%C3%A4sche?hash=item3eface8001

Ich finde es wirklich sehr dreist, da sogar die Wörter die ich FETT geschrieben habe auch übernommen wurden. Es war wirklich viel Arbeit um geeignete Texte für meine Artikel zu verfassen .

Welche Rechte stehen mir hier zu, und wie kann ich im Notfall beweisen das die Texte von mir erstellt wurden ?

Folgender Abschnitt wurde 1:1 kopiert :

Bügelfrei

Die Tischdecke muss lediglich nach dem ersten auspacken einmalig freigebügelt werden , danach werden Sie Ihr Bügeleisen für diese nicht mehr benötigen . Es handelt sich hierbei um eine wirklich bügelfreie Tischdecke .

Fleckenabweisend

Sie erwerben eine wirklich fleckenabweisende Tischdecke für die selbst Kaffee, Tee und Rotweinflecken kein Problem darstellen . Kleinere Flecken wie z.B. Marmelade usw. können Sie direkt mit einem Tuch abwischen , danach ist die Tischdecke wieder wie frisch .

Schnelltrocknend

Nachdem Sie die robuste Tischdecke gewaschen haben , ist diese in kürzester Zeit wieder einsatzbereit und wieder ein toller Blickfang .

Pflegeleicht

Da es sich bei diesem Produkt um eine waschmaschinengeignete Tischdecke handelt, können Sie diese problemlos bei bis zu 40° waschen und anschließend einfach trocknen lassen .

Viele Grüße aus Heddesheim

Haksal

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.12.2009
22:50 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 21.12.2009
00:04 Uhr

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Beantwortet am 21.12.2009 00:04 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3646 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Internet-,Computerrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

In Ihrem Fall könnte Ihr Urheberrecht an den von Ihnen formulierten Texten verletz sein. Hierzu müssten die von Ihnen beschriebenen Texte zu Ihren Gunsten urheberrechtlich geschützt sein.

In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass nicht jeder Text urheberrechtlich geschützt. Damit der betreffende Text urheberrechtlich geschützt sein kann, muss er eine so genannte "Schöpfungshöhe" aufweisen. Dies ist nach der Rechtsprechung im Einzelfall zu bewerten. Anhaltspunkte sind insoweit eine hohe Individualität und Einzigartigkeit eines Textes, Phantasie und Gestaltungskraft ...



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