Quelle
Gefragt am 16.12.200922:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3813
Wie Sie bestimmt mitbekommen haben, ist Quelle in die Insolvenz gegangen und musste seine Ware komplett verkaufen. also habe ich mir natürlich zu den billigen preisen etwas bestellt, jedoch nicht bekommen. dies habe ich quelle bereits geschrieben. diese wollen jedoch das geld haben + eine mahngebühr von 5€. muss ich dies zahlen, obwohl ich nie eine ware erhalten habe?? melden tut sich bei quellen auch niemand mehr. wenn ich jetzt jedoch einen rechtsanwalt einschalte müsste ich noch mehr zahlen. gibt es eine billige variante an die ware zukommen bzw nicht zahlen zu müssen??
vielen dank
gruß Brigitte
22:23 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Insolvenzrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie müssen hier die Rechnung für die bestellte Ware nicht bezahlen, soweit Sie die Ware nicht erhalten haben.
Insbesondere sind hier keine Mahngebühren zu zahlen.
Sie sollten Quelle per Einschreiben anschreiben und zur Lieferung der Ware auffordern und mitteilen, dass auch der Kaufpreis erst nach Wareneingang gezahlt wird.
Sollte Quelle eine weitere Mahnung senden oder Mahnbescheid beantragen, legen Sie dagegen einfach Widerspruch ein ...
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