Arztrechnung
Gefragt am 20.06.200916:31 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4243
Im Jahre 2005 war ich in Behandlung bei einem allgemein Mediziner. Ich bin Privatpatient und muss daher meine Rechnung selber zahlen.
Jetzt im Jahre 2009 erhalt ich eine Erinnerung mit Zahlungsaufforderung. Angeblich hätte ich eine Rechnung bereits 2007 erhalten, immerhin zwei Jahre nach Behandlung.
Aber diese erhielt ich nicht.
Muss ich die Rechnung von 2009 bezahlen oder gilt hier Verjährungsrecht (drei Jahre) nach Behandlungsdatum.
Dem Internet konnte ich entnehmen für Arztrechnung gilt das Rechnungsdatum als Verjährungsfrist, bei mir also dann 2007?
16:31 Uhr
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Antwort unseres Experten
Guten Abend,
Das Rechnungsdatum ist irrelevant. Wäre das Rechnungsdatum maßgebend, bräuchten wir keine gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Arzt könnte dann die Verjährung durch Schreiben der Rechnung auf unendlich herauszögern.
Es gilt der Zeitpunkt der Abschluss der Behandlung ...
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