Trennungsunterhalt / nachehelicher Unterhalt
Gefragt am 25.10.201219:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2861
Hallo,
meine Frau und ich leben getrennt. Unsere beiden Kinder (7 und 9) haben ihren hauptsächlichen Lebensmittelpunkt bei meiner Frau und sind regelmäßig an den Wochenenden bei mir. Ich zahle ab dem nächsten Monat Kindesunterhalt gem. der Düsseldorfer Tabelle (Kindergeld hälftig abgezogen, da dieses meine Frau bekommt, 309 Euro Kindesunterhalt pro Kind).
Falls meine Frau (wir sind noch nicht geschieden) auf die Idee kommt, eigene Ansprüche zu stellen - wie würden die berechnet bzw. wieviel wäre dies, einmal vor der Scheidung und dann danach? Meine Frau arbeitet selbst 30 Stunden in der Woche und bekommt etwa 1300 Euro netto, ich 2200 netto. Wir haben gemeinsame Schulden aus dem Verkauf unseres Hauses, wovon jeder im Monat etwa 200 Euro abbezahlt.
Danke schonmal im Voraus!
Freundliche Grüße
M. Böttcher
19:54 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst wird von Ihrem Gehalt der Kindesunterhalt abgezogen. 2.200 Euro – 2 * 309 Euro = 1.582 Euro. Dann wird die Differenz zwischen Ihrem so bereinigten Einkommen und dem Ihrer Frau berechnet. 1.582 Euro – 1300 Euro = 282 Euro. Hiervon beträgt der Ehegattenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 3/7 = 120,86 Euro ...
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