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Trennung / Vermögensberechnung

Gefragt am 12.10.2009
22:09 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4128 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag,
ich bin mit meinem Ehemann nun am 17.12.2009 5 Jahre verheiratet und möchte mich trennen. Ich habe schon einige Male das Gespräch gesucht, in dem ich einvernehmlich eine Lösung zur Auflösung des gemeinsamen Haustandes und des Vermögens anstrebte. Ich verdiene netto ca. 3.600 Euro monatlich, er ca. 8.000 Euro monatlich. Während der Ehe haben wir auf dem gemeinsamen Girokonto 32.000,00 angespart, nicht angelegt bis dato. Meine Gespräche (der Trennungswunsch besteht auf beiden Seiten) haben leider nichts "gefruchtet", da er mich mit dem Argument abspeisen wollte, ich hätte bitte nur mit meinen privaten Dingen zu gehen und bekäme nichts. Beide hatten ein Anfangsvermögen 0 Euro. Heute sind es 32.000,00. Einigen werden wir uns sicher nicht. Ich habe alle Rechnungen der gemeinsam angeschafften Möbel in der Zeit, HiFi Anlage, etc. Was kann ich tun, wenn keine Einigung in Sicht ist. Erstens: Was ist mit Trennungsunterhalt. Zweitens: Was ist, wenn er bis zum Scheidungsantrag die 30.000 Euro vom gemeinsamen Konto "wegschafft"? Was, wenn er zwischenzeitlich noch diverse Boni erhält? (Es stehen noch Boniauszahlungen in Höhe von ca. € 40.000 aus). Was kann ich tun? Die Hälfte des Vermögens welches auf dem Girokonto ist will ich nicht abheben, da ich nicht weiss ob ich das darf. Es handelt sich um ein gemeinsames Girokonto welches beiden gehört. Lieben Dank für Ihre Antwort. MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.10.2009
22:09 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 12.10.2009
22:30 Uhr

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Beantwortet am 12.10.2009 22:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4128 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Erstens: Was ist mit Trennungsunterhalt.

Der Trennungsunterhalt dient der Sicherstellung des Lebensunterhaltes des Ehepartners beim Getrenntleben. Der Zeitraum einer Trennung kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Er ist streng vom nachehelichen Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung zu unterscheiden.

Da Sie deutlich weniger verdient haben als der Mann besteht hier auch ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung.


Zweitens: Was ist, wenn er bis zum Scheidungsantrag die 30.000 Euro vom gemeinsamen Konto "wegschafft"? Was, wenn er zwischenzeitlich noch diverse Boni erhält? (Es stehen noch Boniauszahlungen in Höhe von ca. € 40.000 aus). Was kann ich tun? Die Hälfte des Vermögens welches auf dem Girokonto ist will ich nicht abheben, da ich nicht weiss ob ich das darf. Es handelt sich um ein gemeinsames Girokonto welches beiden gehört ...



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