Trennung
Gefragt am 28.12.200918:09 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3945
Folgende Situation
verheiratet seit 08/2006
1 Sohn geb. 27.02.2005 beide Sorgerecht
2 Sohn (ausserehelich) geb. 23.07.2007 nur falls es wichtig ist
und
3 Sohn geb. 12.11.2009 wieder mit Ehefrau.
Wir haben seit geraumer zeit ziemliche Diskussionen die nun auch zur unvermeidlichen Trennung führen.
Wir haben im September eine Trennungsvereinbarung geschlossen, die besagt das der 1.Sohn seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei mir und das Neugeborene seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei meiner Frau hat.
Diese wurde beim Notar geschlossen dort von uns beiden unterschrieben und auch notariell beglaubigt.
Jetzt wo es hart auf hart kommt sagt sie die Urkunde wäre nichtig , da sie zu diesem Zeitpunkt als sie unterschrieben hat schwanger war und damit gar nicht in der Lage klar darüber zu entscheiden. Und ich würde keinen von meinen Söhnen bekommen....
wie sieht die rechtliche Lage nun aus ist diese Urkunde wirklich nichtig oder bin ich hier im Recht.
Es ist ja nicht so das jemand benachteiligt würde es war unsere freie Entscheidung diese Urkunde so zu unterschreiben
18:09 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
die Urkunde ist nicht per se nichtig. Ihre Frau müsste sich gerade aufgrund Ihrer Schwangerschaft zu für sie nachteiligen Regelungen gezwungen gesehen haben. Insbesondere Regelungen zum Unterhalt, wenn diese etwa einen Verzicht auf Unterhaltszahlungen beinhalten, können dann nichtig sein ...
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